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Waidmannsluster Damm 177, 13469 Berlin

Fair und transparent – die HORNIG Preispolitik

Beim Thema Preisgestaltung lege ich genauso viel Wert auf Fairness gegenüber meinen Kunden wie bei meiner Arbeit selbst. Um Ihnen als Kunde den Kauf von hochwertiger Technik möglich zu machen, setzen wir unsere Preise so niedrig wie möglich an.

Profitieren Sie von einem ausgezeichneten Preis-Leistungs-Verhältnis

Gemeinsam mit Ihnen finden wir während der Anpassung Ihrer Hörgeräte den idealen Hörgerätetypen mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Dank unserer sorgfältigen Anpassungsarbeit erzielen wir oftmals sogar mit einer sehr preisgünstigen Technik ein ausgezeichnetes Hörergebnis. Genießen Sie mit HORNIG neben der technischen Ausstattung auf höchstem Niveau auch das fachliche Know-how unserer gut ausgebildeten Mitarbeiter.

Produkte mit langer Lebensdauer

Damit Sie viele Jahre Freude an Ihren Hörgeräten haben, achten wir bei der Auswahl unserer Produkte stets auf beste Qualität und eine lange Lebensdauer. Als unser Kunde profitieren Sie außerdem von unserer kostenlosen, lebenslangen Servicegarantie. So genießen Sie eine dauerhaft preiswerte Hörgeräteversorgung.

HORNIG steht für absolute Preistransparenz

In einem persönlichen Beratungsgespräch sichern wir Ihnen bei unserer Preisgestaltung absolute Transparenz zu. Dabei erhalten Sie von uns individuelle Preisangebote, die perfekt zu Ihrer Hörfähigkeit und Ihrem Budget passen. Eine Übersicht unserer Preise finden Sie in unserer Hörgeräte Klassifizierungs-Übersicht.

Schließlich wollen wir nicht, dass es Ihnen wie dem Astronauten geht, der mit dem Satz zitiert wird: „Ich sitze auf einer Rakete aus Millionen Einzelteilen und jedes wurde vom billigsten Anbieter geliefert.“ Wenn Sie eine Rechnung von mir gerne und mit einem Lächeln im Gesicht bezahlen, ist das Ziel meiner Arbeit erreicht.

Hörsysteme – mit Zuschuss von Ihrer Krankenkasse

HORNIG bietet Ihnen für jede Art der Höranforderung eine passende Lösung aus unserem Sortiment. Hörgeräte werden von Ihrer Krankenkasse mit einem Festbetrag bezuschusst:

Einseitige Versorgung (ein Ohr): ca. 685 Euro Zuschuss
Beidseitige Versorgung (zwei Ohren): 1217 Euro Zuschuss

Kassenhörgeräte – ohne Zuzahlung

Wir bieten Ihnen selbstverständlich Hörgeräte an, die zu den o.a. Festbeträgen der Krankenkassen geliefert werden und für die Sie keinen Eigenanteil zahlen. Es fällt lediglich die gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro pro Gerät an. Die Ausstattung dieser Hörgeräte ist recht einfach. Ob ein solches Kassenhörgerät Ihren Anforderungen entspricht, ermitteln wir gern in einem persönlichen Gespräch und mithilfe eines Hörtests.

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